Evangelische Schule Neuruppin
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Lernende Organisation > Kommunikationsstruktur Schullosung 2024: Wenn wir keinen Frieden haben, liegt es daran, dass wir vergessen haben, dass wir zueinander gehören - Mutter Teresa Home  Impressum  Tageslosung 
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Ausbau von Wissen, Vernetzung, Transfer: Kommunikationsstruktur

Ziel der Entscheidungsfindung ist es, eine Kommunikationsstruktur zu schaffen, die es ermöglicht, Aufgaben effektiver zu lösen und zugleich mit Ressourcen effizient umzugehen. Werden die vorhandenen Strukturen für die Entscheidungsfindung genutzt, kann die gemeinsame Arbeit transparenter, professioneller und kooperativer werden. Durch die Arbeit in den vorhandenen Strukturen werden die Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Kooperation erleichtert. Zugleich ist jeder aufgefordert, sich gemäß ihrer Verantwortung in diesen Strukturen an der Gestaltung der Schule zu beteiligen.

Die Zusammensetzung unseres Kollegiums sieht wie folgt aus:

Leitungsteam

Fachbereichsleitung (auch Leitungsteam)

Fachkonferenzleitung

Kollegium

Leitungssitzung

An unserer Schule sind folgende Gremien vorhanden, die die Kommunikation im Kollegium befördern und lenken sowie zugleich Entscheidungen vorbereiten sollen:

Fachkonferenzen, Fachbereiche, Jahrgangsteams, Jahrgangsstufenkonferenzen, Gesamtkonferenzen, Elternkonferenzen, Schülerkonferenzen, Leitungskonferenzen, Schulkonferenzen

Der Mittwoch ist für alle Kolleginnen und Kollegen als Konferenztag festgelegt (bis 17:00 Uhr).

In den der Gesamtkonferenz entsprechend des in der 1. Gesamtkonferenz beschlossenen Rahmenterminplans vorgeschalteten Gremien (z.B. Fachbereichs-, Fachkonferenz-, Jahrgangsteams-, Jahrgangsstufen- und Leitungssitzungen) werden die Tagesordnung, die Methode, die Zeitstruktur und die den jeweiligen Tagesordnungspunkt bearbeitende Teilkonferenz sowie die Vorgehensweise zur Abstimmung der zu beschließenden Punkte laut § 27 Kirchliches Schulgesetz. diskutiert. Die Tagesordnung wird dann durch die Schulleitung festgelegt.

In der Gesamtkonferenz werden die Themen vorgestellt und entsprechend § 27 Kirchliches Schulgesetz diskutiert.

Durch die Größe dieser Gremien hat jede Kollegin und jeder Kollege die Möglichkeit, sich mit einzubringen.

Anträge, die im Zusammenhang mit den Punkten der Tagesordnung stehen, sind bis zwei Tage vor dem Termin der Gesamtkonferenz bis 12 Uhr schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Andere Themen, die vor der Gesamtkonferenz oder in der Gesamtkonferenz, die nicht auf der Tagesordung stehen, werden auf der Gesamtkonferenz nicht zugelassen.

Der für den Tagesordnungspunkt Verantwortliche regelt den Kommunikationsprozess (z. B. Reihenfolge der Wortmeldungen, Anzahl der Wortmeldungen, Länge der Wortbeiträge).

In der Gesamtkonferenz wird das Diskussionsergebnis visualisiert, z. B. durch Statements, Flipchart, Pinnwände und Präsentation.
Die Ergebnisse werden dann im Protokoll festgehalten.

Die weitere inhaltliche Aufarbeitung kann in der vorhandenen Kommunikationsstruktur erfolgen.

Werden Themen oder Fragen in der Gesamtkonferenz angeschnitten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, erhalten sie in dieser Konferenz keinen Raum zur Betrachtung. Diese Themen und Fragen werden aufgeschrieben und in einem entsprechenden Rahmen diskutiert.

 
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